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   OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23   

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https://dejure.org/2023,34680
OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23 (https://dejure.org/2023,34680)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.11.2023 - 54 Verg 4/23 (https://dejure.org/2023,34680)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. November 2023 - 54 Verg 4/23 (https://dejure.org/2023,34680)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorschriften über die Preisprüfung sind drittschützend!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsicht zur Preisprüfung? (VPR 2024, 2018)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Akteneinsicht zwecks Preisprüfung! (IBR 2024, 86)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23
    Die Regelungen über die Aufklärungspflicht nach § 60 Abs. 1 VgV, die Vorgaben über die Vornahme der Prüfung nach Maßgabe von § 60 Abs. 2 VgV und auch die Beachtung der Vorschriften gemäß § 60 Abs. 3 VgV sind drittschützend (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 23 ff.), so dass die Antragstellerin insoweit nach den §§ 160 Abs. 2, 97 Abs. 6 GWB antragsbefugt ist.

    Akteneinsicht ist in dem Umfang zu gewähren, der zur Durchsetzung des objektiven Rechts, bezogen auf das konkrete Rechtsschutzziel, notwendig ist, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 39 ff.; OLG Düsseldorf NZBau 2021, 632, Rn. 27; OLG München NZBau 2016, 591, Rn. 27 f.).

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23
    Akteneinsicht ist in dem Umfang zu gewähren, der zur Durchsetzung des objektiven Rechts, bezogen auf das konkrete Rechtsschutzziel, notwendig ist, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 39 ff.; OLG Düsseldorf NZBau 2021, 632, Rn. 27; OLG München NZBau 2016, 591, Rn. 27 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2009 - Verg 67/08

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags gegen die Aufstellung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23
    Dementsprechend kann im Beschwerdeverfahren auch überprüft werden, ob und in welchem Umfang der Beschwerdeführerin weitergehende Einsicht in bestimmte, dem Vergabeverfahren zuzuordnende Akten zu bewilligen ist, um die Akteneinsicht diesbezüglich gegebenenfalls nachzuholen (OLG Düsseldorf NZBau 2009, 334 - Bahnhof O.).
  • OLG München, 28.04.2016 - Verg 3/16

    Anfechtbarkeit der Gewährung von Einsicht in die Vergabeakte

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23
    Akteneinsicht ist in dem Umfang zu gewähren, der zur Durchsetzung des objektiven Rechts, bezogen auf das konkrete Rechtsschutzziel, notwendig ist, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 39 ff.; OLG Düsseldorf NZBau 2021, 632, Rn. 27; OLG München NZBau 2016, 591, Rn. 27 f.).
  • EuGH, 10.09.2020 - C-367/19

    Tax-Fin-Lex

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23
    Es sei ferner zu prüfen, ob die Wirtschaftlichkeit der Erbringung der Dienstleistung gewährleistet sei, die Besonderheiten der angebotenen Dienstleistungen berücksichtigt worden seien und die Verpflichtungen nach § 128 GWB, insbesondere für die Dienstleistung geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten worden seien (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 10.09.2020, Rs. C-367/19).
  • OLG Schleswig, 19.07.2023 - 54 Verg 3/23

    Preis ungewöhnlich niedrig: Bieter muss "Seriosität" des Angebots nachweisen!

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 7. Juli 2023 hat der Senat (Az. 54 Verg 3/23) mit Beschluss vom 11. Juli 2023 den Nachprüfungsantrag der Antragsgegnerin zugestellt, die Zuschlagsprätendentin beigeladen und mit weiterem Beschluss vom 19. Juli 2023 den Beschluss der Vergabekammer vom 7. Juli 2023 aufgehoben und die Vergabekammer Schleswig-Holstein verpflichtet, das Nachprüfungsverfahren unter Beachtung der sich aus dem Beschluss des Senats ergebenden Rechtsauffassung des Senats durchzuführen.
  • VK Bund, 22.03.2005 - VK 3-13/05

    Spezialtiefbauarbeiten - Baugrube - im Rahmen der Grundinstandsetzung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23
    Hierbei sei zunächst zu prüfen, ob der Bieter die Schlüssigkeit seines Angebots aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll begründen könne (vgl. VK Bund, Beschluss vom 22.03.2005 - VK 3-13/05).
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